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Der Kinderklau wird vorgestellt
in Was ist das?? 01.10.2006 20:42von kinderklau-info • Moewe | 38 Beiträge
An alle Eltern! Kinderklau - es geht jeden an!
Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass man nicht die Fälle, in denen Eltern ihre Kinder tatsächlich misshandeln, verwahrlosen und in irgendeiner Form Gewalt antun als Kinderklau-Fälle bezeichnet.
Der Begriff "Kinderklau" wird nur dann benutzt, die Kindeswohlgefährdung nachweisbar auszuschließen ist, aber die Behörden die Kindeswohlgefährdung als Grund vorgeben, um Massnahmen an den Familien anzuwenden.
Anlässlich der schockierenden Zahlen und zunehmenden Fälle möchte ich Sie hier auf den Kinderklau aufmerksam machen. Da wir ehrenamtlich arbeiten und uns sehr für Betroffene einsetzen, ist unsere Zeit knapp bemessen und möchten hier eine Diskussion anregen, uns jedoch nur sporadisch daran beteiligen. Bei Fragen greifen Sie bitte auf “Private Nachricht” zurück. Wir werden uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Gerne werden wir Ihnen auch weitere Informationen zukommen lassen.
Kinderklau - was ist das?
Als Kinderklau bezeichnet man ungerechtfertigten Kindesentzug durch deutsche Behörden. Oft werden wir mit dem Argument “wenn ein Kind aus der Familie genommen wird, ist auch was” konfrontiert. Zahlreiche Fälle, die durch Medien und Internet gehen, belegen jedoch das Gegenteil. Andererseits erfährt man gleichzeitig zunehmend von schrecklichen Fällen, wo dringend hätte gehandelt werden müssen, aber es ist nichts passiert.
Jeder fragt sich: “Wie kann so etwas möglich sein?”
Grund ist der Kinderklau. Die Behörden arbeiten Hand in Hand. Zahlreiche Berufsgruppen verdienen damit ihr tägliches Brot. Schlimm: sie besorgen sich ihre eigene Arbeit und gehen dabei ohne Rücksicht auf die Betroffenen Familien vor.
Vorzugsweise nimmt man Kinder aus intakten Familien heraus, da diese Kinder einen weniger geringen Aufwand in der Betreuung haben. Kinder, die hingegen dringend Hilfe benötigen, wird diese oftmals verwehrt und so kommt es zu den vielen erschütternden Nachrichten.
Für die Fremdunterbringung der Kinder werden Eltern zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat und Kind in Rechnung gestellt. Rechnet man jedoch einen großzügig kalkulierten Kindergartenplatz bei 4 Stunden mit 300 Euro hoch, käme so ein Betreuungs-Satz für 24 Stunden mit 1.800 Euro raus. Jedoch haben Kindergartenkinder einen erhöhten Betreuungsaufwand im Vergleich zu einem Schulkind, welches 6 Stunden in der Schule ist und somit bei Fremdunterbringung keine weiteren Kosten verursachen dürfte.
Trotz dieser enormen Kosten werden parallel Spenden gesammelt, dies ist Betrug am helfenden, gutglaubenden Spender. Bei einer geschätzten Kalkulation erwirtschaftet ein Heim mit ca. 200 Kindern einen Betrag von ca. 200.000 Euro.
Die Unterbringung bei Pflegeeltern kostet die Eltern monatlich pro Kind zwischen 2.500 und 2.800 Euro. Jedoch erhalten die Pflegeeltern je nach Bundesland zwischen 750 und 860 Euro.
Den Eltern diagnostiziert man Erziehungsunfähigkeit, zwingt sie zu langfristigen Therapien. Je länger die vermeintliche Erziehungsunfähigkeit andauert, desto weniger gibt es eine Rückführoption für die Kinder.
Die Betroffenen Kinder werden ihr ganzes Leben an den Schäden zu kämpfen haben und vererben den Kreislauf des Kinderklaus auf ihre eigenen Kinder.
Kinder, die von erziehungsunfähigen Eltern erzogen wurden, sind selbst erziehungsunfähig. Somit geraten deren Kinder ebenfalls in die Kinderklau-Mühle.
Wer nun Vertrauen in unsere deutschen Gesetze und Gerichte hat, wird schnell eines besseren belehrt. Durch die freiwillige Gerichtsbarkeit haben betroffene Familien keine Chance, durch Zeugen oder Beweise die Anschuldigungen zu widerlegen. Selbst Klagen bishin zum Europäischen Gerichtshof bleiben trotz der dortigen “Freisprechung” der Eltern von deutschen Behörden unbeachtet. Auch gibt es Fälle, wo die Eltern dort Schmerzensgeld zugesprochen bekamen. Sie erhielten zwar vom Land das Geld, aber nicht ihre Kinder.
“Uns wird das schon nicht passieren - bei uns ist alles in Ordnung” - das werden viele denken. Aber das dachten pro Jahr auch etwa 170.000 andere Familien.

RE: Der Kinderklau wird vorgestellt
in Was ist das?? 01.10.2006 21:20von sonnenkind • Moewe | 155 Beiträge

Die Aufgaben des Jugendamtes nach KJHG
in Was ist das?? 03.10.2006 20:26von kinderklau-info • Moewe | 38 Beiträge
Die deutsche Verfassung sieht in ihrer Gesetzgebung laut Grundgesetz, Artikel 6, das Recht auf Erziehung der Kinder durch deren leibliche Eltern als natürliches Recht vor. Ausnahmen und Einschränkungen werden im speziellen durch das Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz geregelt. Die Familie soll unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen.
Das Jugendamt hat eine Schutz- und Wächterfunktion über das Wohl des Kindes.Das Jugendamt muß bei Einschreiten laut Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz immer die Rückführung des Kindes anstreben. Das Jugendamt muß Eltern dabei unterstützen, die Erziehungsfähigkeit einzurichten bzw. wieder herzustellen. Nur wenn keine Hilfsmaßnahmen greifen ist der Staat dazu legitimiert, Kinder Inobhut zu nehmen.
Im Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz wird in der Hauptsache durch §1666 das Jugendamt dazu legitimiert, ein Kind auch gegen den Willen der Eltern Inobhut zu nehmen. Gründe für eine Inobhutnahme sind u. a. eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung, eine androhende Kindeswohlgefährdung sowie eine anzunehmende oder vermutete Kindeswohlgefährdung.
Das Jugendamt ist berechtigt, ein Kind auch ohne richterlichen Beschluss Inobhut zu nehmen, jedoch muß das Kind nach Ablauf des darauffolgenden Tages an die Sorgeberechtigten "zurück gegeben" werden, oder es bedarf eines richterlichen Beschlusses durch ein Familiengericht.
Durch ein vom Jugendamt gefordertes und vom Richter angeordnetes Gutachten soll die Erziehungsfähigkeit der Eltern überprüft werden. Dieses fällt natürlich i. d. R. negativ für die Eltern aus. Somit kann man die Inobhutnahme des Kindes weiterhin begründen und die Eltern mit Therapien zur Mitarbeit zwingen.
Die Begutachtung und Therapie sowie die gerichtlichen Wege nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Die dauert nicht selten ettliche Jahre. Dadurch schleicht sich (aufgrund der eingeschränkten Kontakte zwischen Kind und Eltern.
Unbestritten ist, dass es gerechtfertigte Inobhutnahmen gibt, genauso, wie es Fälle gibt, in denen man nicht nachvollziehen kann, weshalb seitens der Behörden nicht gehandelt wird. Dennoch gibt es auch Inobhutnahmen, in der an der Rechtmäßigkeit mehr als nur begründete Zweifel gerechtfertigt sind..
Inzwischen hat sich als Schlagwort für die ungerechtfertigten Inobhutnahmen der Begriff "Kinderklau" eingebürgert. Dieser ist jedoch seit mehr als einem Jahrzehnt ein sinnbildlich stehender Begriff.
Entgegen dem berechtigten Kindesentzug gibt es beim Kinderklau Kriterien, die man beinahe in jedem einzelnen Fall erfüllt sieht.
In diesem Forum sollen den Lesern der Kinderklau mit all seinen Facetten erklärt werden, die Hintergründe nachvollziehbar aufgezeigt werden, den Betroffenen nach Möglichkeit Hilfestellungen und natürlich auch ein Sprachrohr mit Erfahrungsaustausch geboten werden.
Auch werden hier neue Fälle geschildert und alte Fälle aufgearbeitet werden.

Was macht eine Inobhutnahme zu einem Kinderklau?
in Was ist das?? 03.10.2006 21:02von kinderklau-info • Moewe | 38 Beiträge

Für das Einschreiten des Jugendamtes reicht eine denunzierende Meldung (etwa durch Familienangehörige, Nachbarn, Kindergarten, Lehrer, Arzt, Verein, Beratungsstelle o. ä.).

Im Klartext: Ein Verdacht oder eine Beschuldigung reicht oftmals für eine Inobhutnahme aus.

























Ein Hauptproblem: die freiwillige Gerichtsbarkeit
in Was ist das?? 03.10.2006 21:11von kinderklau-info • Moewe | 38 Beiträge

Ein Hauptproblem: Die FGG (Freiwillige Gerichtsbarkeit)
in Was ist das?? 03.10.2006 21:31von kinderklau-info • Moewe | 38 Beiträge
Über die FGG (Freiwillige Gerichtsbarkeit)
Dank unzähliger Gerichts-Sendungen im TV kennt jeder die Strafgerichtsbarkeit. In Familienangelegenheiten, wie z. B. beim Kindesentzug wird jedoch die FGG angewandt.
Beim Strafrecht läuft es über folgenden zusammengefassten Modus ab:
- Anklageschrift wird verlesen ("Dem Beschuldigten XY wird zur Last gelegt...")
- Belehrung des Beschuldigten über seine Rechte und Pflichten
- Beweisaufnahme (belastende oder entlastende Beweise werden angeführt)
- Zeugenanhörung (Zeugen für oder gegen den Angeklagten werden gehört und befragt)
- Plädoyer (der Staatsanwalt fordert ein Strafmaß, der Beschuldigte meldet sich abschließend zu Wort)
- Urteilsverkündung
Bei der FGG ist es ein völlig anderer Modus:
Das Kind erhält einen Anwalt des Kindes (Verfahrenspflege); dieser soll die Rechte des Kindes vertreten.
Eltern können keine Zeugen oder Beweise anbringen, da sie keine `Angeklagten´ sind.
Das Jugendamt, sowie andere Beteiligte sind nicht wahrheitsverpflichtet.
Die Anhörung beruht nicht auf beweisbaren Fakten, sondern auf Einschätzungen und Meinungen.
Es wird nicht vereidigt, also sind unwahre Behauptungen nicht unter Strafe gestellt.
Aus diesen Punkten ergeben sich unvorstellbare Nachteile für die Eltern. Denn vereinfacht heißt dies nichts anderes wie: "Wenn jemand (z. B. ein Jugendamt, eine Verfahrenspflege, ein Richter eine FALSCHE Meinung hat, kann man ihn nicht bestrafen! - Eine Meinung hat, im Gegensatz zu einer Behauptung ja keinen Wahrheitsgehalt, also kann man bei einer Meinung auch nicht lügen!

Die beteiligten Personen/Instanzen
in Was ist das?? 03.10.2006 22:03von kinderklau-info • Moewe | 38 Beiträge
Hier werden die Involvierten näher vorgestelltDie Eltern
Rechtsunkundige und gerichtsunerfahrene Personen, die zwar einen Anwalt an ihrer Seite haben, dessen Möglichkeiten jedoch dramatisch begrenzt sind und leider oft nur `Statisten´ darstellen.Das Kind - Je nach Alter wird das Kind vor Gericht gehört
Durch die Inobhutnahme, die abrupte Trennung von Eltern, Geschwistern, Angehörigen, Freunden, dem Zuhause, seinen Spielsachen, also alles, was sein bisheriges Leben ausmachte, völlig verstört und traumatisiert, manipuliert und eingeschüchtert, muß vor einem wildfremden Menschen über sein Leben und seine Familie aussagen. Das Kind weiß um den Druck, der auf ihm lastet. Es beherrscht die Spielregeln manipulierender Fragestellung und vorhergehender "Bearbeitunt" und Beeinflussung nicht. Anwalt der Eltern
Mit der Problematik der FGG (Freiwillige Gerichtsbarkeit, s. o.) bestens vertraut. Seine Möglichkeiten sind hier sehr begrenzt. Insbesondere, weil er entlastende Fakten nicht durch Vernehmung von Zeugen und Anführung von Beweisen verwenden kann.Verfahrenspflege - Anwalt des Kindes
Soll sich neutral für die Rechte des Kindes einsetzen. Dazu wäre von Nöten, das die Verfahrenspflege sich umfangreich mit Kind, Eltern und deren Umfeld auseinandersetzt. Dies ist jedoch schwer möglich, da die Verfahrenspflege zumeist erst das Kind nach der Inobhutnahme kennenlernt. Somit kann die Verfahrenspflege z. B. nicht den Umgang zwischen Kind und Eltern bewerten und einschätzen. Die Verfahrenspflege lernt ein verstörtes Kind kennen, schlußfolgerd daraus jedoch nicht wertneutral, weshalb eine Verstörung des Kindes vorliegt (durch die Inobhutnahme, oder durch die Eltern). Ebenso dient es nicht einer neutralen Einschätzung, dass die Verfahrenspflege in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt steht. Beim Strafrecht ist es undenkbar, dass der Anwalt des Beschuldigten mit der Gegenseite zusammenarbeitet. Verfahrenspfleger haften nicht persönlich für die Folgen ihres Wirkens.Das Jugendamt
Die Mitarbeiter des Jugendamtes leben davon, dass es soviele Fälle wie möglich gibt. Denn das erhält den eigenen Arbeitsplatz. Mitarbeiter des Jugendamtes sind von gesetzwegen dazu verpflichtet, die Familie zu fördern, ein Zusammenleben der Familie zu erhalten bzw. herzustellen. In der Realität sieht dies leider anders aus. Mitarbeiter des Jugendamtes haften nicht persönlich für die Folgen ihres Einschreitens.Gutacher
Ein Gutachter ist gewissermaßen vom Gericht abhängig. Er wird durch das Gericht beauftragt. Er haftet nicht persönlich für die Folgen, die sein Gutachten zu verantworten hat.Der Richter
In der Zwickmühle der Verantwortung und der Meinungs-kundgebenen Parteien. Er, der den alles entscheidenden Part besetzt. Er muß aus vorgefertigten Vorurteilen und Vorverurteilungen im Erstkontakt mit Eltern und Kind die rechtskräftige Entscheidung fällen. Im Vertrauen (???) auf die vermeintlichen Experten unter dem Druck, deren Fachkompetenz nicht widersprechen zu wollen, aus Angst vor einer Fehlentscheidung. Will er die Verantwortung tragen, im Zweifel für den "Angklagten" - also für die Eltern? Will er das Risiko übernehmen, sich gegen die vermeintlichen Experten zu stellen, und damit vielleicht das Kindeswohl tatsächlich gefährden zu können?
Mit seinem Namen unterschreibt er den alles entscheidenden Beschluss. Er ist vorsichtig und entscheidet darum vorzugsweise zugungsten der Forderung des Jugendamtes.


bin durch zufall gerade auf diese Seite gestoßen. ich weiß ja nicht, auf welcher grundlage sie diese daten gesammelt haben, aber es widerspricht ALLEM, was ich bisher erlebt, gesehen und lesen habe. Alle Statistiken sprechen gegen diese zahlen. Sorry ohne fundiertes Wissen sollte man nicht solche Unwahrheiten ins Netz stellen! Ich weiß, dass dieser beitrag schon von 2006 ist, aber das musste ihc mal los werden!


also ich find das ganze hier echt lächerlich.. wer ein Kind, welches aus der Familie genommen wird im Bezug auf den Betreuungsschlüssel mit einem Kindergartenplatz vergleicht, hat absolut gar keinen blassen schimmer, was mit Kindern passiert, die aus Familien genommen werden. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass diese Kinder sozialpädagogische Betreuung bekommen. Und dass in Einrichtungen, in denen der Personalschlüssel vüllig anders als in Kindergärten ist. Da gibt es nicht nur Erzieher/innen und Kinderpfleger... Da gibt es Sozialpädagogen, Therapeuten, Erzieher ... Das ist absolut kein Vergleich mit einem Kindergartenplatz von den Kosten her.
Naja ich finde diese ganze Diskussion ohne fundierte aussagen auf jeden Fall ziemlich unsinnvoll und bringt leute nur auf falsche gedanken!


Ich kann nur sagen, alles was ich lese ist wahr. Wir machen es gerade selber durch. Unsere Tochter ist in eine Inobhutnahme gekommen und wir bekommen sie nicht mehr zurück.
Es gibt auch keine Therapieansätze. Seit 4 Wochen wird sie uns nur vorenthalten und wenn wir dort anrufen ist man schon gänzlich genervt. Keiner hilft den Eltern oder dem Kind. Jetzt geht es nur noch um das Bezahlen.
Wir sind soweit, dass wir das Ministerium für Jugend,... einschalten werden.


Hallo erst einmal
wir sind auch einen dieser Kinderklaumethoden auferlegen, uns wurden durch das Jugendamt alle unsere kinder entzogen mit unhaltsamen begründungen
unsere kinder sind 2 jungs ( 8+7 jahre ) und 2 mädchen (6+5 jahre )
wir haben vor einen jahr eine familienhilfe beantragt,wie wir dann zur besprechung,wegen der kosten aufs hiesige Jugendamt waren, wurden unsere kinder aus schule und kindergarten entnommen ohne richterlichen beschluß,seither haben wir unsere kinder nicht gesehen
der psyhologe unterstellt uns, wir würden die kinder permanent schlagen,da die kinder dies behaupten würden,ebenso auch eine aussage eines kindes,papa fährt betrunken auto und merkt es nicht, wenn ich bei unseren auto die tür öffne, das ist reinste phantasie ,denn wir besitzen einen amerikanischen wagen, wo es im cockpit klingelt, wenn etwas während der fahrt geöffnet wird.
auch andere sachen, die vom jugendamt uns vorgeworfen werden wurden angeblich von den kindern bestätigt,aber beim zweiten und dritten nachfragen von den kindern verneint,aber es wird vom jugendamt und vom psychologen als bestätigt hingestellt
da wir zur zeit der entnahme der kinder auf wohnungssuche waren,da unsere durch schimmel nicht mehr bewohnbar war,zogen wir dann auch in eine größere bessere wohnung in einen anderen landkreis,wo alles bestens für die kinder gewesen wären,aber gericht und jugendamt haben sich so ins zeug gelegt, daß erstens etliche zeit verstrich und zu guter letzt wir wohl die jetzige wohnung verlieren, da das JA bei der hiesigen Arge angegeben hat, daß wir ( nur eltern) alleine zur zeit in dieser wohnung wohnenwürden und diese zu groß für uns sei, dabei haben wir gehofft,daß unsere kinder nach drei bzw 6 monaten wieder zu uns zurück kehren würden, da alle vorwürfe nicht haltbar waren, aber es trat genau das gegenteil ein, jugendamt arbeitet mit gericht und psychologe zusammen, es wird alles untereinander abgesprochen und peng,entzug des sorgerechts,die kinder sind weiterhin in irgendwelchen einrichtungen und wir haben kontaktsperre,dürfen aber alle zwei monate briefe schreiben,die zensiert vorgelesen werden,wenn diese überhaupt vorgelesen werden.
beschluß von der richterin wurde noch vom psychologen beigefügt,daß wir nur dann umgang haben dürften, wenn die kinder es wünschen würden,wie sollen wir denn wissen, wann unsere kinder uns sehen wollen, wenn wir keine ansprechpartner haben,die sowas vermittelt,zumal werden die kinder dermaßen beeinflußt dort, das sie garnicht an ihre eltern denken
wer kann uns hilfsreiche tipps geben, damit wir unsere kinder wieder bekommen oder wer kann im allgemein helfen ?
wenn wer helfen kann und mag,möchte sich dann unter folgender mail adresse melden solomann@live.de
wir fühlen mit jeden geschädigten eltern paar mit,denen auch die kinder auf solche stasi methode entzogen wurden


nochmal wir kurz
wir gedenken nun die öffentlichkeit einzuschalten,weil unser jetziger anwalt wohl nicht kompetent genug ist und andere anwälte nicht gegen den beschluß gegenan gehen wollen, warum auch immer
nochmals so sieht man wieder , wie das jugendamt eine zufriedene familie zerstört und die eltern obdachlos gemacht hat.
mittlerweile glauben wir nicht mehr an die deutsche rechtsprechung,nachdem uns alles genommen und verwehrt wurde


@ dearaeaeph: wenn ich deinen beitrag lese meine ich , dass du ein spitzel des Jugendamtes bist oder gar selbst die kinder klaust. sorry aber kommt so rüber.
Fakt ist: Das deutsche Jugendamt wird nicht überwacht und hat somit eine Macht die selbst der mächtigste mensch der welt nicht hat. kinderklau - moderner menschenhandel der von gesetzen zugelassen ist und politisch die regel ist!
alles was kinderklau-info geschrieben hat ist wahr.
und die der meinung sind das dass nicht so sei, wünsche ich das deren kinder auch mal "geklaut" werden


he meista, ohne kompetenz sollie man/frau erstma d. klappe halten. wenn du v. "allen umfragen" schreibsz, solltrsz du wenigstens EINE benennen, sonst isset unseriös watte brings




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